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  Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?  
 

1. Neuzugewanderte
Erwachsene, die aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland kommen, um dauerhaft hier zu leben, und noch kein Deutsch sprechen, haben einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs; sie können aber auch durch die Ausländerbehörde oder durch einen Träger der Grundsicherung zur Teilnahme verpflichtet werden.

2. Bereits in Deutschland lebende Zuwanderer
Erwachsene, die schon länger in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel besitzen, können einen Antrag an das BAMF stellen, um eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu erhalten. Der Ortsverein Lernen Fördern hilft bei der Antragsstellung. Diese Regelung gilt auch für EU-Bürger, langjährig Geduldete und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund.

3. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Teilnahme am Integrationskurs, wenn sie neu zugewanderte sind. Dies gilt auch für Ehepartner oder Nachkommen von Spätaussiedlern, wenn diese in den Aufnahmebescheid aufgenommen sind. Wenn Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bereits länger in Deutschland leben, können sie an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn bis dahin noch kein Sprachkurs in Deutschland besucht wurde.

 
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