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  Integrationskurse  
 

Seit dem 1. Januar 2005 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetzt regelt auch das Angebot und die Förderung von Kursen für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, so genannte Integrationskurse. Die Zuständigkeit für die Durchführung liegt beim neu geschaffenen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Seit Ende 2005 ist der Ortsverein Lernen Fördern, Hückelhoven e.V., lizenzierter Sprachkursträger für das BAMF und führt in mehreren Orten im Kreis Heinsberg die Integrationskurse im Auftrag des BAMF durch.

Ein Integrationskurs umfasst:

  • einen Sprachkurs von 600 - 900 Unterrichtsstunden, aufgeteilt in 6 (9) Module mit jeweils 100 Unterrichtsstunden
  • einen Orientierungskurs von 45 Unterrichtsstunden, in dem Grundwissen über die Bundesrepublik Deutschland vermittelt wird.

Themen beim Orientierungskurs sind zum Beispiel:

  • Demokratie
  • Wahlrecht
  • Rechtsstaat
  • Sozialstaatsprinzip
  • Grundrechte
  • Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner
  • Religiöse Vielfalt
 
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